Bildung und Teilhabe
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, können Zuschüsse beantragen, z.B. für
1. Schulausflüge (eintägig)
2. Klassenfahrten (mehrtägig)
3. Zuschuss zur Mittagsverpflegung
4. Schülerbeförderung ab Klasse 11 (zu Berufsbildenden Schulen oder Oberstufe der Gymnasien)
5. Kosten einer angemessenen Lernförderung
6. Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf
7. Zuschuss zur sozialen und kulturellen Teilhabe am Gemeinschaftsleben
Anträge erhalten sie in der Schule oder beim Landkreis Friesland.
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